Schmerz ist das stärkste Gefühl für Menschen, das in seiner Intensität von unangenehm bis unerträglich reichen kann. Wie er wahrgenommen wird, ist subjektiv und wie er entsteht, zuweilen sehr komplex. Unterscheidungen der verschiedenen Schmerzarten finden Sie unter "Was sind Schmerzen?".
Wir behandeln eine Vielzahl an Schmerzarten, von Migräne über Nacken- und Schulterschmerzen bis hin zu Gelenkschmerzen. Eine Übersicht über die verschiedenen Schmerzarten finden Sie unter "Was sind Schmerzen?".
Sie melden sich bei uns in der Praxis für einen ersten Kennenlerntermin an, damit wir Ihre Schmerzgeschichte kennenlernen können. In den Folgeterminen erarbeiten mit Ihnen Ziele für die regelmäßige Schmerztherapie. Ausführliche Informationen zum Ablauf der Behandlung
Die Therapien reichen von pychosomatischer Grundversorgung über Schmerzmitteltherapie bis hin zu Entspannungsverfahren. Einen Überblick erhalten Sie auf der Seite Behandlungsspektrum.
Eine Karte und Anfahrtsbeschreibungen für die Anreise mit dem Pkw oder dem Bus finden Sie auf unserer Seite Kontakt.
Alle Therapien werden sowohl im Rahmen einer Kassenärztlichen Behandlung als auch privatärztlichen Behandlung angeboten. Für BG-Patienten gilt dies nach Kostenübernahme durch die BG ebenfalls.
Eine Rezeptbestellung ist bei uns online möglich über das Kontaktformular oder telefonisch über die Rezept-Hotline 0451-120 11 998.
Wir verordnen Ihnen auch Medikamente, die im zentralen Nervensystem wirken und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Dazu zählen z.B. Opioide, Antikonvulsiva und Antidepressiva.
Wenn Ihr Therapieverlauf stabil ist, Ihr Allgemeinzustand gut ist und Sie sich fit fühlen, kann die Fahrzeugführung aus ärztlicher Sicht ohne Einschränkung erfolgen.
Besondere Vorsicht ist geboten:
Sie werden jedoch ausdrücklich auf die Verpflichtung zur kritischen Selbstprüfung Ihrer Fahrtüchtigkeit hingewiesen. Das bedeutet, dass Sie im Falle der Teilnahme am Straßenverkehr selbst die Verantwortung tragen.
Im Falle eines Verkehrsunfalles können Sie, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, für eventuelles Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn Sie verordnete zentral wirksame Medikamente bestimmungsgemäß eingenommen haben, ist dies an sich kein schuldhaftes Verhalten.
Nein, Rezepte für Betäubungsmittel müssen persönlich in der Praxis abgeholt werden. Dies ist in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) geregelt.
Betäubungsmittel dürfen nach Verschreibung auch nur dann durch eine Apotheke abgegeben werden, wenn das Rezept bei Vorlage nicht älter als sieben Tage ist. Daher sollten diese Rezepte bitte zeitnah eingelöst werden.
Ja, wir nutzen den Video-Onlinedienst CGM ELVI für Verlaufskontrollen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Mitarbeiter. Mehr erfahren Sie hier.
Hygiene ist bei uns Voraussetzung, um Ihnen trotz der coronabedingten Veränderungen nah zu sein und echte Begegnungen zu ermöglichen. Mehr erfahren Sie im Hygienekonzept.